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general terms and conditions

 

§ 1 Wird ein Hotelzimmer/Funktionsraum bestellt, zugesagt, oder bereitgestellt, so ist eine Gastaufnahme Vertrag / Mietvertrag zustande gekommen.

 

§ 2 Der Vertrag über ein Hotelzimmer beinhaltet Übernachtung und Frühstück. Der Vertrag über Funktionsräume beinhaltet lediglich die Nutzung. Das vereinbarte Entgeld, sind die jeweils gültigen Tagespreise.

 

§ 3 Die Unter- oder Weitervermietung von Funktionsräumen, Ausstellungs- oder Werbeflächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotel Schloss Waldecks.

 

§ 4 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages / Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Vertragserfüllung. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

 

§ 5 Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Das Hotel behält sich vor, nach dem auslaufen der Optionsbuchung die reservierten Hotelzimmer/Funktionsräume anderweitig zu vergeben.

 

§ 6 Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

 

§ 7 Das reservierte Hotelzimmer steht dem Gast am Anreisetag von 15.00h bis Abreisetag 11.00h zur Verfügung. Eine spätere Abreise als 11.00h erfordert die Absprache mit dem Empfang am Vorabend.

 

§ 8 Reservierungen werden bis 18.00h aufrechterhalten. Bei späterer Anreise bitten wir um eine schriftliche Garantie der Hotelzimmerbuchung. Danach behält sich das Hotel vor das Zimmer anderweitig zu vermieten. Bei Nichtanreise wird eine No Show Rechnung gem. §12 fällig

 

§ 9 Gebuchte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel.

 

§ 10 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer/Funktionsräume.

 

§ 11 Sollten vereinbarte Hotelzimmer/Funktionsräume, egal aus welchen Gründen, ausnahmsweise nicht verfügbar sein, so bemüht sich das Hotel um die Beschaffung gleichwertigen Ersatzes.

 

§ 12 Bei Um - und Abbestellung von gebuchten Funktionsräumen/Pauschal - Arrangements werden folgende Sätze berechnet: a) bis 50 Tage vor Anreise keine Kosten 49 - 30 Tage vor Anreise 30% der vereinbarten Leistungen 29 - 14 Tage vor Anreise 50% der vereinbarten Leistungen 13 - 7 Tage vor Anreise 60% der vereinbarten Leistungen 7 - 1 Tage vor Anreise 80% der vereinbarten Leistungen am Anreisetag 100% der vereinbarten Leistungen b) bei individuell reservierten Hotelzimmern werden 80% der vereinbarten Leistungen berechnet. c) ab 60 Logisnächten je Veranstaltung verlängern sich die unter Punkt 12 a) genannten Fristen um jeweils 20 Tage.

 

§ 13 Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Hotel durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen kein oder ein niedrigerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

 

§ 14 Bei allen Gruppenbuchungen ist erforderlich, dass das Hotel 14 Werktage vor Anreise der Gruppe eine Teilnehmerliste erhält.

 

§ 15 Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch.

 

§ 16 Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, das die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe, kann es die Veranstaltung absagen; das Geltendmachen jeglicher Schadenersatzansprüche gegen das Hotel ist dabei ausgeschlossen.

 

§ 17 Zeitungsanzeigen, die Daten des Hotels für Einladungen, für Verkaufsveranstaltungen und Vorstellungsgespräche enthalten, bzw. der Gebrauch des Namens Hotel Schloss Waldeck für werbende Maßnahmen des Vertragspartners bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel Schloss Waldeck das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall wird auf Zahlung lt. Punkt 12 a bis c bestanden.

 

§ 18 Bei gemeinsamen Essen muss der Veranstalter dem Hotel 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl angeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel Schloss Waldeck in jedem Falle in Rechnung gestellt. Das Hotel Schloss Waldeck passt Menü und Buffets der tatsächlichen Personenzahl ohne besondere Zustimmung des Veranstalters an und stellt diese in Rechnung.

 

§ 19 Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hotel und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten/ Korkgeld möglich.

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§ 20 Das Anbringen von Präsentationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist ohne die Zustimmung des Hotel Schloss Waldecks nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

 

§ 21 Der Besteller von Funktionsräumen für Veranstaltungen ist verpflichtet, sämtliches von Ihm eingebrachtes Verpackungs- und / oder Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, ist er verpflichtet, dem Hotel Schloss Waldeck die Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten.

 

§ 22 Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel Schloss Waldeck im vollem Umfang für, durch Ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste, verursachte Schäden an Gebäude und Inventar, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist.

 

§ 23 Soweit das Hotel Schloss Waldeck für den Veranstalter Fremdleistungen technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel Schloss Waldeck von allen Ansprüchen Dritter frei.

 

§ 24 Individuell zahlende Gäste haben sofort bar netto Kasse zu zahlen. Sämtliche Gastkonten sind wöchentlich zahlbar.

 

§ 25 Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

 

§ 26 Das Hotel Schloss Waldeck akzeptiert folgende Kreditkarten: Eurocard, Diners, Visa und American Express. Aber nur bei Beträgen, die weder eine Provisionsforderung noch einem verbilligten Sonderpreis unterliegen. Das Hotel Schloss Waldeck ist im Einzelfalle berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 10% erhoben.

 

§ 27 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel Schloss Waldeck das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

 

§ 28 Eine Erhöhung der MwSt. bzw. die Einführung einer Getränkesteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich inklusive der derzeit gültigen Währung und einschließlich Bedienungsgeld und der derzeit gültigen MwSt.

 

§ 29 Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements werden nicht rückvergütet.

 

§ 30 Störung an zu Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

 

§ 31 Wertgegenstände, Geld und geldwerte Papiere (Scheck- und Kreditkarten etc.) sind im Hotelsafe am Empfang zu deponieren. Werden diese von dem Gast im Hotelzimmer oder in den Funktionsräumen oder anderen Räumlichkeiten des Hotel Schloss Waldecks verwahrt, übernimmt das Hotel Schloss Waldeck dafür keinerlei Haftung.

 

§ 32 Das Hotel Schloss Waldeck ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen; Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

 

§ 33 Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Das Hotel Schloss Waldeck verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten.

 

§ 34 Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung. Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

 

§ 35 Eine Haftung des Hotel Schloss Waldeck auf Schadenersatz ist auch für die Erfüllungsgehilfen des Hotel Schloss Waldeck ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des gesetzlichen Vertreters des Hotel Schloss Waldeck oder der Erfüllungsgehilfen.

 

§ 36 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

§ 37 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kassel.

 

§ 38 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihrer möglichst nahekommenden gültigen Bestimmung.